Arbeitgeber
Informationen für Arbeitgeber
Das THW muss sich nicht nur auf seine Helferinnen und Helfer verlassen können, wenn es heißt: Einsatz! Denn die THW-Kräfte können nur so flexibel auf eine Alarmierung reagieren, wie ihr Arbeitgeber es zulässt.
DENN: Unglücke warten nicht auf den Feierabend.
Helferinnen und Helfer brauchen selbstverständlich Unterstützung, um ihre Aufgabe gut zu machen.
An aller erster Stelle stehen die Familien und Freunde, die den Einsatzkräften den Rücken freihalten, in dem sie im Einsatzfall zurückstecken. Damit ermöglichen Sie erst das Prinzip Ehrenamt.
Die Arbeitgeber der THW-Kräfte gehören ebenfalls zu den großen Förderern des THW, in dem sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Dienst im THW freistellen.
Durch das ehrenamtliche Engagement beim THW dürfen weder ihnen als Arbeitgeber noch den Arbeitnehmern Nachteile entstehen. Die Zusammenarbeit zwischen THW, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird durch das THW-Gesetz geregelt. Damit die Helfer an Einsätzen, Übungen oder Weiterbildungen teilnehmen können, stellt das Gesetz die Arbeitnehmer dafür frei. Zum Ausgleich werden privaten Arbeitgebern das Gehalt und die Beiträge zur Sozialversicherung auf Antrag erstattet.
Deutschlandweit unterstützen Unternehmen das THW. Mit dem ehrenamtlichen Engagement ihrer Angestellten übernehmen Sie Verantwortung.
Um dieses Engagement zu würdigen, zeichnet der Landesverband Nordrhein-Westfalen alle zwei Jahre besonders ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber im Rahmen einer Abendveranstaltung aus. Denn ohne deren Unterstützung wäre die Arbeit des THW nicht möglich.
Mehrwert für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber erhält durch das Engagement seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im THW im Gegenzug einen Mehrwert, denn wer Einsätze durchsteht kapituliert nicht so leicht vor beruflichen Herausforderungen:
THW-Angehörige übernehmen als Führungskräfte Verantwortung, gleichzeitig müssen sie im Team agieren können. Neben handwerklichen Fähigkeiten wie Kettensägen-Ausbildung und Erste-Hilfe-Kursen - können sie ihre Kenntnisse in Methodik/Didaktik, Arbeitssicherheit oder Konfliktbewältigung vertiefen.
Außerdem werden Soft-Skills und Stressresistenz trainiert.
Immer mehr dieser Fortbildungen werden von Trägern wie der IHK anerkannt. Das Ehrenamt im THW hat damit ein Doppelnutzen für Beruf und Freizeit.
Werben mit dem THW
Unsere Gesellschaft lebt vom Geben und Nehmen.
Sie können mit den Einsätzen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne werben – sei es in Form von Anzeigen oder Pressemitteilungen.
Jeder Einsatz lässt sich in der lokalen Presse oder der internen Kommunikation positiv einsetzen – Wir unterstützen sie gerne.
Haben Sie Fragen zur Tätigkeit Ihres Mitarbeiters beim THW? Sprechen Sie uns an:
stv. Ortsbeauftragter
Fragen und Antworten
Muss ich meinen Mitarbeiter für Einsätze und Ausbildung freistellen?
Ja. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter für THW-Tätigkeiten freizustellen.
Wie kann ich denn dann mit meinem Mitarbeiter planen?
Für Ausbildungen und Lehrgänge werden die Diensttermine lange vorher per Dienstplan bekannt gegeben. So können diese in Schichtplänen o.ä. berücksichtigt werden. Einsätze sind naturgemäß nicht planbar.
Hat mein Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ja. Dem Mitarbeiter ist der Arbeitslohn so weiterzuzahlen, als wenn er zur Arbeit erschienen wäre.
Bekomme ich das Geld wieder?
Ja. Privaten Arbeitgebern wird der Arbeitslohn einschließlich der Sozialabgaben auf Antrag erstattet.
Habe ich denn überhaupt irgendwas von der THW-Mitwirkung meines Mitarbeiters?
Natürlich. Ihr Mitarbeiter erwirbt beim THW Fähigkeiten und Kenntnisse, die auch für Sie wertvoll sind. Fachausbildungen, Führungsausbildungen, soziale Fähigkeiten und Teamwork gehören dazu.
Und wo ist das alles rechtlich geregelt?
Die Mitwirkung im THW ist im THW-Gesetz geregelt.