Zivilschutz
Technische Hilfe im Zivilschutz
Der Zivilschutz ist eine Pflichtaufgabe des Bundes. Konkret bedeutet dies aber nicht nur die Bevölkerung, deren Wohnungen und Arbeitsstätten zu schützen und die Folgen des Krieges zu beseitigen oder zu mildern, sondern auch der Schutz der verteidigungswichtigen zivilen Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen.
Der Bund erledigt die operativen Aufgaben des Zivilschutzes nicht unmittelbar selbst, sondern es handelt sich gemäß § 2 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) um eine Auftragsverwaltung. Danach bestimmt § 11 des ZSKG, dass die gemäß dem Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung im Zivilschutz wahrnehmen. Das sind die Feuerwehren. Da jedoch diese Einheiten bei einigen besonderen Gefahren und Schadenslagen im Falle des Zivilschutzes an ihre Grenzen stoßen, verstärkt der Bund im Verteidigungsfall den Katastrophenschutz durch die Einheiten und Einrichtungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Hier kommen die gesamten Hilfeleistungspotenziale des THW zum Einsatz. Dazu hat sich das THW modular aufgestellt. Es wird unterschieden zwischen örtlichen Einheiten, überörtlichen und überregionalen Einheiten. Einheiten, deren Hilfsleistungspotenziale eine hohe Wahrscheinlichkeit zu einer Einsatzanforderung haben, werden örtlich disloziert. Einheiten hingegen, deren Einsatzwahrscheinlichkeit eher niedrig ist, sind überregional disloziert.
Hier zeigt sich die besondere Stärke des THW: Bundesweit einheitliche Standards und Kompatibilität zu anderen THW-Einheiten; bundesweit einheitliche Führungs- und Kommunikationsstrukturen; bundesweit verfügbare Logistikeinheiten für Material und Verpflegung sowie Führung und Kommunikation.
Die Basis jedes der 668 THW-Ortsverbände ist die Bergungsgruppe. Dies ist eine universell einsetzbare Teileinheit im Technischen Zug. Personal und Ausstattung sind dabei auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet. Dieses reicht vom leichten Bewegen von Lasten wie Trümmern über das Bearbeiten von Holz, Metall und Stein bis hin zu Pumparbeiten, Schweißen und Brennschneiden. Diese Fähigkeiten bilden oft auch die Basis für weiterspezialisierte Fachgruppen, die auf die vielfältigen Leistungsoptionen der Bergungsgruppe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zurückgreifen.
Spezialisierte Fachgruppen hat das THW für die Bereiche Notversorgung und Notinstandsetzung, Ortung, Ölschadenbeseitigung, Räumen, Sprengen, Wassergefahren, Elektroversorgung, Infrastruktur, Brückenbau, Trinkwasserversorgung sowie Wasserschaden/Pumpen aufgestellt.
Flankiert werden diese Fachgruppen durch die neu konzipierten „Fachzüge Logistik“ sowie die „Fachzüge Führung und Kommunikation“.
Eine fachliche Ergänzung findet sich in den Fachtrupps mobiler Hochwasserpegel, Einsatzstellensicherung und unbemannte Luftfahrtsysteme.
Auch komplexe Aufgaben, wie die Errichtung und der Betrieb eines Bereitstellungsraumes sind durch das THW möglich.
Diese Fähigkeiten stehen den Kommunen jedoch nicht nur im Rahmen des Zivilschutzes zur Verfügung. Vielmehr können diese Potenziale gemäß §1 des Gesetzes über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz) durch die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen zur Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes angefordert werden.
So hat das THW im Jahr 2021 nach dem Unwetter Bernd in Starkregeneinsätzen 2,6 Millionen Einsatzstunden geleistet. Dabei waren rund 17.000 Einsatzkräfte aus allen 668 Ortsverbänden des THW im Einsatz. Zentral wurden die logistischen Fähigkeiten des THW während der Corona-Pandemie durch die Bundesregierung genutzt. Das THW wurde zur „Zentralen Koordinierungsinstanz Logistik“ für die Versorgung der Verfassungsorgane und Bundesbehörden mit Schutzausstattung. So hat das THW in dieser Zeit die Lieferung von rund 2.900 Tonnen Schutzmaterialien auf 11.500 Paletten für die Bedarfsträger des Bundes koordiniert. Auch bei der Unterstützung der Ukraine spielt das THW eine zentrale Rolle bei der logistischen Abwicklung. Fähigkeiten, die sowohl im Katastrophen als auch im Zivilschutzfall gerne genutzt werden.
Grundsätzlich unterstehen die Einheiten im Zivilschutz den „Hauptverwaltungsbeamten“, also den Landräten oder Oberbürgermeistern. Dies gilt aber nur für die THW-Einheiten in deren Zuständigkeitsbereich.
Nicht vergessen werden sollte aber, dass die Basis des Bevölkerungsschutzes die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ist sowie die Bereitschaft, sich in der Not gegenseitig zu unterstützen. Nahezu jede Person sollte fähig sein, in einer Notlage adäquat zu handeln und sich selbst zu schützen oder seine Lebensgrundlage zu erhalten. Leider wurde die Anleitung zum Selbstschutz seit der Beendigung des Kalten Krieges stark vernachlässigt. Es wurde häufig suggeriert, dass bei jeder Schadenslage Hilfe in Form von Feuerwehr, Rettungsdiensten oder THW kommt.
Die jüngsten Großschadensereignisse haben aber gezeigt, dass ein Mindestmaß an Selbsthilfe notwendig ist, um die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungsorganisationen zu überbrücken oder aber auch Phasen der Hochlast der Organisationen durch eigene Mittel zu überstehen. Glücklicherweise hat sich dort aber auch gezeigt, dass die Hilfsbereitschaft untereinander in weiten Teilen der Bevölkerung ungebrochen hoch ist.
Das THW ist die ehrenamtliche Einsatzorganisation des Bundes. Das Engagement der bundesweit mehr als 80.000 freiwilligen Helferinnen und Helfer ist die Grundlage für die Arbeit des THW im Bevölkerungsschutz. Mit seinem Fachwissen und den vielfältigen Erfahrungen ist das THW gefragter Unterstützer für Feuerwehr, Polizei, Hilfsorganisationen und andere.
Das THW wird zudem im Auftrag der Bundesregierung weltweit eingesetzt. Dazu gehören unter anderem technische und logistische Hilfeleistungen im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union sowie im Auftrag von UN-Organisationen.
Das THW in Wanne-Eickel verfügt insbesondere über spezielle Fähigkeiten im Bereich der Elektroversorgung und der Unbemannten Luftfahrtsysteme.
Der vorstehende Text basiert auf Auszügen eines Artikels von Klaus-Dieter Büttgen, Leiter des Leitungsstabs in der THW-Leitung in der Zeitschrift BBK Bevölkerungsschutz, Ausgabe 2/2022